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Bundestagsbeschlüsse: Aus für Kinderehen – Paragraf 103 ist Geschichte
DIE WELT Der Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein … Kinderehe: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht mehr heiraten Heirat von Minderjährigen – Bundestag beschließt Aus für Kinderehen Bundestag – Kinder-Ehen künftig verboten |